Zwei Mandantentypen, zwei Welten
Der Vorsorge-Mandant sitzt abends am Küchentisch und denkt: „Wir sollten mal ein Testament machen." Er googelt „Testament erstellen lassen Kosten" oder „Erbvertrag Eheleute Immobilie". Er hat keinen Zeitdruck, keine Emotionen, keine Gegenseite. Er will sich informieren, vergleichen und irgendwann einen Termin vereinbaren.
Der Streit-Mandant hat gerade erfahren, dass er enterbt wurde. Oder dass der Bruder das Haus bekommt. Oder dass das Testament, das er kannte, plötzlich durch ein neues ersetzt wurde. Er googelt „Pflichtteil einfordern Anwalt" oder „Testament anfechten Frist". Er ist emotional, unter Zeitdruck und bereit, sofort zu handeln.
Beide landen auf derselben Erbrecht-Seite der Kanzlei. Und beide gehen wieder – weil die Seite für keinen von beiden gemacht ist.
Kernaussage
Eine einzige Erbrecht-Seite ist wie ein Restaurant mit einer einzigen Speisekarte für Frühstück und Abendessen. Beides funktioniert – aber nicht auf demselben Blatt.
Content für den Vorsorge-Mandanten
Vorsorge-Mandanten recherchieren ausgiebig. Sie lesen drei, vier, fünf Artikel, bevor sie eine Kanzlei kontaktieren. Sie wollen verstehen, wie Erbrecht funktioniert, bevor sie sich beraten lassen. Das macht Content-Marketing für diese Zielgruppe besonders wirkungsvoll.
Themen, die Vorsorge-Mandanten suchen:
- Testamentsgestaltung: „Berliner Testament Vor- und Nachteile", „Testament handschriftlich oder notariell?", „Enterbung – was ist erlaubt?" – konkrete Fragen, die verständliche Antworten brauchen.
- Erbschaftsteuer: „Freibeträge Erbschaftsteuer 2026", „Immobilie vererben Steuer", „Schenkung zu Lebzeiten Vorteile" – Zahlen und Orientierung, nicht juristische Abhandlungen.
- Unternehmensnachfolge: „Firma vererben Steuern", „Nachfolgeregelung GmbH", „Generationenwechsel Familienunternehmen" – komplexe Themen, die Expertise erfordern.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Kein Erbrecht im engeren Sinne, aber Mandanten, die hier suchen, denken auch an Testament und Nachlass.
Was der Content leisten muss: Vertrauen aufbauen. Der Vorsorge-Mandant muss nach dem Lesen denken: „Diese Kanzlei versteht das Thema. Die wissen, was sie tun. Denen vertraue ich meinen Nachlass an."
Format: Ausführliche Leitfäden (1.500–3.000 Wörter), die ein Thema vollständig abdecken. Keine 300-Wort-Texte für SEO. Der Vorsorge-Mandant liest gründlich – und er merkt, wenn Content oberflächlich ist.
Content für den Streit-Mandanten
Streit-Mandanten suchen unter Druck. Sie haben wenig Zeit, viel Emotion und ein konkretes Problem. Der Content muss anders sein: kürzer, direkter, handlungsorientierter.
Themen, die Streit-Mandanten suchen:
- Pflichtteil: „Pflichtteil einfordern wie?", „Pflichtteil Höhe berechnen", „Pflichtteil Frist" – konkrete, dringliche Fragen.
- Testamentsanfechtung: „Testament anfechten Gründe", „Testament ungültig wann", „Erbschleicher was tun" – emotional aufgeladene Suchanfragen.
- Erbausschlagung: „Erbe ausschlagen Frist", „Schulden geerbt was tun" – zeitkritisch, die 6-Wochen-Frist läuft.
- Erbstreit unter Geschwistern: „Erbstreit Haus", „Miterbe blockiert Verkauf", „Erbengemeinschaft auflösen" – komplexe Konfliktsituationen.
Was der Content leisten muss: Sofort das Problem benennen, eine Perspektive geben und den Kontakt ermöglichen. Der Streit-Mandant liest keine 3.000-Wort-Leitfäden – er will wissen: „Kann mir jemand helfen? Wie schnell? Was kostet es?"
Format: Kompakte Seiten (800–1.200 Wörter) mit klarer Struktur: Problem, Rechtslage, Handlungsoptionen, nächster Schritt. Telefonnummer und Rückruf-Option prominent platziert.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie Ihre Erbrecht-Seite: Spricht sie den Mandanten an, der in Ruhe ein Testament erstellen will? Oder den, der gerade erfahren hat, dass er enterbt wurde? Wenn die Antwort „irgendwie beides" ist, brauchen Sie zwei Seiten.
Die Seitenstruktur, die beide Zielgruppen bedient
Die Lösung ist nicht eine bessere Erbrecht-Seite – sondern mehrere spezialisierte Seiten:
- Pillar Page „Erbrecht": Überblick über alle Leistungen, mit Verlinkung zu den spezialisierten Seiten. Für Google die thematische Klammer, für den Besucher der Wegweiser.
- Vorsorge-Cluster: Testamentsgestaltung, Erbvertrag, Erbschaftsteuer-Planung, Unternehmensnachfolge, Vorsorgevollmacht. Ausführlich, informativ, vertrauensbildend.
- Streit-Cluster: Pflichtteil einfordern, Testament anfechten, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft auflösen, Erbschein beantragen. Direkt, handlungsorientiert, mit klarem Kontaktweg.
Jede Seite hat eine eigene URL, einen eigenen Title-Tag, eigene Keywords – und eine klare Handlungsaufforderung, die zum Mandantentyp passt.
Die Suchintention bestimmt den Ton
Der größte Fehler im Erbrecht-Content ist nicht fehlende Information – es ist der falsche Ton.
Ein Vorsorge-Mandant will Sicherheit. Er will wissen, dass sein Vermögen in guten Händen ist, dass seine Familie abgesichert ist, dass keine Fehler passieren. Der Ton ist ruhig, kompetent, vertrauensvoll. Keine Dringlichkeit, kein Handlungsdruck.
Ein Streit-Mandant will Gerechtigkeit. Er fühlt sich betrogen, übergangen, benachteiligt. Der Ton muss Verständnis zeigen – ohne parteiisch zu wirken. „Wir verstehen, dass diese Situation belastend ist" wirkt. „Wir kämpfen für Ihr Recht" wirkt marktschreierisch.
Wer beide Tonlagen auf einer einzigen Seite mischt, klingt für beide Zielgruppen falsch. Die Trennung in separate Seiten löst dieses Problem automatisch.
Interne Verlinkung: Das Content-Cluster vervollständigen
Einzelne Seiten bringen wenig – erst die Verlinkung macht sie zum Cluster:
- Pillar → Spezialisierung: Die Erbrecht-Hauptseite verlinkt auf alle Vorsorge- und Streit-Seiten.
- Spezialisierung → Pillar: Jede Unterseite verlinkt zurück zur Hauptseite.
- Querverweise innerhalb der Cluster: „Pflichtteil einfordern" verlinkt auf „Testament anfechten" und umgekehrt. „Testamentsgestaltung" verlinkt auf „Erbschaftsteuer-Planung".
- Ratgeber-Artikel → Leistungsseiten: Wissen-Artikel wie dieser verlinken auf die konkreten Leistungsseiten der Kanzlei.
Google erkennt diese Struktur als thematische Autorität. Und der Besucher findet auf jeder Seite den nächsten logischen Schritt – statt in einer Sackgasse zu landen.
Fazit
Erbrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet – es sind zwei verschiedene Welten mit zwei verschiedenen Mandantentypen. Kanzleien, die das digital abbilden, erreichen beide. Kanzleien, die alles auf eine Seite packen, erreichen keinen richtig. Die Investition in separate Content-Cluster für Vorsorge und Streit ist einer der wirkungsvollsten Hebel im Erbrecht-Marketing.
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